Auf meiner Website veröffentliche ich gerne Dinge, die mir wichtig sind, über Menschen, die mir wichtig sind. Und eigentlich müsste hier noch viel mehr stehen … aber die Zeit … man kennt das ja … die fehlt so häufig.
Vor kurzer Zeit hat ein kleiner Junge das Licht der Welt erblickt – große Freude! Er ist der Sohn zweier Frauen. Super, alles okay, ist heute nichts Außergewöhnliches mehr. Die beiden sind sehr liebevolle Eltern, hegen und pflegen den Junior, auf dass er zu einem tollen Menschen heranwächst.
Regenbogenfamilien in unterschiedlichen Konstellationen sind gelebte Realität
Klingt ein bisschen nach einem „Aber …“. Und dieses „Aber“ gibt es in der Tat. Die Eltern Christina und Janina schreiben:
„Aufgrund der derzeit in Deutschland geltenden rechtlichen Situation hat unser Kind – entgegen des höchsten Rechtsgutes des Kindeswohles – nur einen Elternteil, nämlich diejenige von uns beiden, die unser Kind geboren hat.
Vor diesem Hintergrund und weil es uns zutiefst verletzt und von uns als herabwertend und entwürdigend empfunden wird, auf eine langwierige und tief in unsere Privatsphäre eingreifende Adoption verwiesen zu werden, überlegen wir nun, den Klageweg zu beschreiten und hierüber gerichtlich feststellen zu lassen, dass wir beide Eltern unseres gemeinsamen Kindes sind.“
Teilen und unterstützen
Die beiden haben hierzu eine Website ins Leben gerufen, um Paare, die in derselben Situation sind, zu unterstützen. Wer also Paare kennt, die in der Situation von Christina, Janina und ihrem Sohn sind, wer das Projekt unterstützen möchte oder wer einfach nur ein wenig mehr erfahren will, den/die verweise ich auf die Website der Kampagne Regenbogenfamilie.